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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Park & Fly in Hamburg

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Park & Fly und den Kunden, die die Dienstleistungen von       Park & Fly in Anspruch nehmen.

1. Definitionen:

1.1 Die folgenden Definitionen gelten für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

„AGB“ bezeichnet die derzeit gültige Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der Fassung vom 1. April 2025.

„Serviceangebot“ bezeichnet die von Park & Fly über die Website angebotenen Dienstleistungen und die in Klausel 4.6 genannten zusätzlichen Dienstleistungen.

„Kunde“ bezeichnet den Nutzer mit einem Kundenkonto als Vertragspartner von Park & Fly und umfasst Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sowie Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, sofern in diesen AGB nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

„Kundenkonto“ bezeichnet das individuelle Benutzerkonto des Nutzers zur Anbahnung und Durchführung des Park & Fly Vertrages über die Website, in dem der Kunde wesentliche Informationen über sich, sein Fahrzeug einschließlich Kennzeichen und seine Zahlungsdaten (Kreditkarte) verwaltet.

„Nutzer“ bezeichnet jeden Besucher der Website, unabhängig davon, ob er ein Nutzerkonto als Kunde einrichtet, verwaltet oder nutzt, oder ob er Park & Fly nutzt, um einen Vertrag mit Park & Fly zu initiieren, oder ob er keine anderen Dienstleistungen von Park & Fly nutzt.

„Valet Parking“ bezeichnet das Parken des Fahrzeugs des Kunden durch Mitarbeiter von Park & Fly, wobei das Fahrzeug und der Schlüssel am Treffpunkt übergeben werden.

„Vertrag“ bezeichnet den Dienstleistungs- und Mietvertrag zwischen dem Kunden und Park & Fly gemäß Klausel 3.1 dieser AGB für die Erbringung von Valet-Parking-Dienstleistungen einschließlich sekundärer Mietdienstleistungen und anderer Dienstleistungen für den Kunden gemäß Klausel 4.6.

1.2 Plural- oder Singularformen gelten auch für das Synonym.

1.3 Die Verwendung der männlichen Form dient der besseren Lesbarkeit und ist nicht als geschlechtsspezifischer Hinweis zu verstehen. Wörter in der maskulinen Form gelten auch für feminine oder geschlechtsneutrale Bezeichnungen.

1.4 Mitteilungen per E-Mail oder auf anderen elektronischen/ digitalen Wegen erfüllen das Erfordernis der Schriftform.

 

2. Umfang der Anwendung

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die gelegentlichen Änderungen unterliegen, gelten für alle Vertrags- und Rechtsverhältnisse sowie Dienstleistungen und Serviceangebote, die direkt oder indirekt (d. h. über Dritte) über das Internet, jegliche Art von mobilen Geräten, per E-Mail oder telefonisch von Park & Fly angeboten und mit Kunden von Park & Fly auf der Grundlage eines Vertrages vereinbart werden.

2.2 Durch die Nutzung der Website und die Erstellung eines Kundenkontos bestätigt der Kunde, dass er diese AGB und Datenschutzbestimmungen gelesen und verstanden hat und diesen Bedingungen zustimmt.

2.3 Mitarbeiter oder sonstige Beauftragte von Park & Fly sind nicht berechtigt oder befugt, mit dem Kunden mündliche oder schriftliche Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen AGB abweichen. Dies gilt nicht im Falle einer gesetzlichen Vertretungsbefugnis, z.B. aufgrund einer Stellung als Geschäftsführer oder stellvertretender Geschäftsführer.

2.4 Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Park & Fly ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn Park & Fly auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

 

3. Abschluss eines Vertrages

3.1 Der Abschluss eines Vertrages über (i) die Übergabe des Fahrzeugs des Kunden an Park & Fly, (ii) das Parken des Fahrzeugs auf den Park & Fly Parkplätzen und (iii) die Bereitstellung weiterer Serviceangebote erfolgt ohne individuelle Kommunikation über ein Online-Buchungsverfahren (E-Commerce-Vertrag).

3.2 Der Kunde, der den Vertrag abschließt, ist als Mieter der alleinige Vertragspartner und damit der Zahlungspflichtige für alle Leistungen, auch wenn Verträge für mehrere Fahrzeuge gebucht werden, sofern der Kunde bei der Buchung nicht ausdrücklich als Vertreter anderer Personen auftritt.

3.3 Der Buchungsvorgang erfolgt über die Website und das Kundenkonto und den Buchungsbildschirm mit Erklärungen und Benutzerhilfefunktionen.

3.4 Recht auf Widerruf: Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen unter der Marke AirParkOne steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften zu, sofern er Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Bitte beachten Sie die nachstehende Widerrufsbelehrung, die Sie auch unter dem Link Widerrufsbelehrung finden.

 

WIDERRUFSBELEHRUNG

Sie haben das Recht, von diesem Nutzungsvertrag zurückzutreten (Ihre Buchung zu stornieren), und zwar jederzeit bis zu 48 Stunden vor dem Zeitpunkt, an dem Sie bei uns die Übergabe des Fahrzeugs gebucht haben.

Sie können direkt auf der Website www.parkandfly-inhamburg.de stornieren oder eine E-Mail mit Ihrer Stornierung an: info@parkandfly-inhamburg.de senden.

Wenn Sie Ihre Reservierung mit dem Zusatz „Flex-Booking“ versehen, können Sie jederzeit kostenlos stornieren, und bei Flugverspätungen werden Ihnen bis zu 5 Stunden zusätzliche Parkzeit nicht berechnet.

Wenn Sie Ihre Reservierung über einen Airport Parking Broker („Online Gateway“) vorgenommen haben, müssen Sie Ihre Reservierung über die Website des Brokers stornieren und/oder ändern, da AirParkOne Valet Parking Limited keine Informationen über die Bedingungen des Parkmaklers erhält.

Im Falle einer Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft des gebuchten Parkplatzes erstatten wir Ihnen den Betrag automatisch zurück und es fallen keine Stornierungsgebühren an.

Wenn Sie über das Online-Gateway gebucht und bezahlt haben, haben wir die Zahlung nicht erhalten und die Erstattung unterliegt ausschließlich den Erstattungsbedingungen des von Ihnen genutzten Vermittlers.

Wenn Sie Ihr Auto abgeben und vorzeitig von Ihrer Reise zurückkehren (vorzeitiges Vertragsende), werden keine Teilerstattungen vorgenommen.

 

4. Von Park & Fly erbrachte Dienstleistungen

4.1 Park & Fly wird in Übereinstimmung mit diesen AGB und allen Informationen und Erläuterungen, die dem Kunden zum Zeitpunkt der Buchung zur Verfügung stehen, bei Abschluss eines Park & Fly Vertrags (i) das Fahrzeug des Kunden zwischen dem Flughafenterminal und den AirParkOne-Parkeinrichtungen bewegen, (ii) einen Parkplatz für die vereinbarte Vertragsdauer zur Verfügung stellen und (iii) alle vereinbarten zusätzlichen und/oder alternativen Serviceangebote bereitstellen.

4.2 Park & Fly verpflichtet sich, dass das Valet-Parking-Personal über ausreichende Fahrpraxis verfügt und sicher fährt, im Besitz eines gültigen Führerscheins ist und dass nach einer gründlichen Überprüfung durch Park & Fly keine strafrechtlichen Ermittlungen gegen die Mitarbeiter anhängig oder wahrscheinlich sind.

4.3 Park & Fly verpflichtet sich, dass das Fahrzeug direkt zwischen dem Treffpunkt und den gesicherten AirParkOne-Parkeinrichtungen bewegt wird.

4.4 Überwachung, Kontrolle, Wartung und Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand der vertraglichen Leistungen von Park & Fly. Auch die Anwesenheit von Personal auf den Park & Fly Parkplätzen oder die Überwachung der Parkplätze durch optisch-elektronische Einrichtungen (Videoüberwachung) bedeutet keine Übernahme von Obhut oder Haftung, insbesondere nicht für Diebstahl oder Beschädigung.

4.5 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit Park & Fly vereinbart wurde, ist die Eignung des vertraglich geschuldeten Stellplatzes auf Fahrzeuge mit einer Fahrzeughöhe von max. 2,00 m und einer Fahrzeugbreite von max. 2 m.

4.6 Neben dem Valet Parking und der Bereitstellung eines Parkplatzes auf den Park & Fly Parkplätzen kann Park & Fly nach eigenem Ermessen auch andere Dienstleistungen anbieten.

4.7 Die zusätzlichen Dienstleistungen können nach dem Ermessen von Park & Fly ganz oder teilweise von einem externen Dienstleister erbracht werden. Zu diesem Zweck können die übergebenen Fahrzeuge an den Standort dieses externen Dienstleisters überführt werden. Die in Ziffer 8 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die verbundenen Unternehmen der an der Ausführung dieses Vertrags beteiligten Parteien sowie deren jeweilige Mitarbeiter.

4.8 Park & Fly ist berechtigt,

4.8.1 die Übergabe des Schlüssels zu verweigern und das Fahrzeug an betrunkene oder fahruntüchtige Personen zurückzugeben, unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden wegen Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung;

4.8.2 das Fahrzeug über die vereinbarte Parkdauer hinaus erst nach Zahlung des restlichen Mietpreises freizugeben, um es mit einer Wegfahrsperre zu sichern;

4.8.3 abgestellte Fahrzeuge auf Risiko und Kosten des Mieters entfernen zu lassen, wenn (i) der Mietvertrag gekündigt wird, (ii) ein abgestelltes Fahrzeug aufgrund eines undichten Tanks oder Vergasers oder sonstiger Mängel eine Gefahr darstellt, (iii) ein abgestelltes Fahrzeug keine gültige Kraftfahrzeugzulassung besitzt oder während der Vertragslaufzeit behördlich aus dem Verkehr gezogen wird oder (iv) das Fahrzeug unbefugt abgestellt wurde.

 

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz verfügt. Auf Verlangen sind Park & Fly, ihren Mitarbeitern und Vertretern der Führerschein und der Fahrzeugschein vorzulegen.

5.2 Der Kunde verpflichtet sich:

5.2.1 Park & Fly seine individuellen Ankunftszeiten für die Übergabe des Fahrzeugs unverzüglich mitzuteilen und den Informationsdienst von Park & Fly zur Kenntnis zu nehmen. Bei Nichteinhaltung der Meldepflichten stehen dem Kunden keine Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder Schlechterfüllung zu;

5.2.2 Störungen oder Mängel an den von Park & Fly erbrachten Leistungen unverzüglich zu melden, ohne dass es hierzu einer besonderen Aufforderung zur Abhilfe bedarf. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels, so hat er keinen Anspruch auf Minderung der vertraglich vereinbarten Vergütung oder auf Schadensersatz;

 

6. Rücktrittsrecht und Kosten

6.1 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Die Stornierung ist kostenlos, wenn sie bis zu 48 Stunden vor der vereinbarten Übergabe erfolgt. Das Recht einer der beiden Parteien, aus wichtigem Grund zurückzutreten, bleibt unberührt. Dies ist der Fall bei höherer Gewalt. Die Partei, die dieses Rücktrittsrecht ausübt, muss die andere Partei unverzüglich schriftlich informieren, bevor sie das Rücktrittsrecht aus einem Grund ausübt. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

6.2 Der Kunde zahlt die vereinbarte Parkgebühr zum Zeitpunkt der Buchung über die Park & Fly Website, auf der der Kunde zwischen verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten wählen kann. Wenn die Buchung über ein Online-Gateway erfolgt, stellt Park & Fly dem Kunden keine Gebühren in Rechnung und alle Fragen im Zusammenhang mit der Zahlung werden ausschließlich zwischen dem Kunden und dem gewählten Online-Gateway geregelt. Rabatte auf bereits rabattierte Angebote sind ausgeschlossen. Die vereinbarten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

6.3 Der Ankunfts- und der Abreisetag werden jeweils als ein voller Parktag berechnet.

Verlängerung der Buchung

6.4 Verlängert der Kunde seine Buchung, so stellt dieser weitere Leistungszeitraum einen neuen Buchungsvorgang dar und es gelten die Bestimmungen dieser Ziffer 6 entsprechend.

Überschreitung der vertraglich vereinbarten Parkzeit

6.5 Jede Nutzung, die über die vertraglich vereinbarte Parkzeit hinausgeht, wird nach den geltenden Tarifen berechnet. Entfernt der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der Mietzeit nicht, findet keine stillschweigende Verlängerung des Mietvertrages auf unbestimmte Zeit statt.

Der § 545 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.

In diesem Fall ist Park & Fly berechtigt, für die Zeit bis zur Entfernung des Fahrzeugs eine Entschädigung in Höhe des Entgelts zu verlangen, das auf der Grundlage des für die Mietzeit vereinbarten Entgelts für eine entsprechende Mietzeit beansprucht werden könnte, mindestens jedoch EUR 25,00 pro Kalendertag; weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

 

7. Übergabe des Fahrzeugs

7.1 Der Kunde übergibt das Fahrzeug an einen Mitarbeiter vonPark & Fly, indem er den Schlüssel an der dafür vorgesehenen und günstig gelegenen Übergabestelle von Park & Fly am Flughafen übergibt. Die Fahranweisungen werden immer in der E-Mail zur Bestätigung der Buchung angegeben.

7.2 Zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs an Park & Fly werden Fotos des Fahrzeugs gemacht. Die Kunden und die Mitarbeiter von Park & Fly werden (i) eventuelle Schäden oder Mängel am Fahrzeug des Kunden, (ii) besondere Merkmale des Fahrzeugs, (iii) den Kilometerstand des Fahrzeugs und (iv) zusätzliche Dienstleistungen festhalten. Dieser Bericht über den Zustand des Fahrzeugs hat Beweiskraft.

7.3 Bei der Rückgabe des Fahrzeugs von Park & Fly an den Kunden gilt das Fahrzeug als ordnungsgemäß übergeben, es sei denn, Park & Fly werden unverzüglich Beschwerden zur Kenntnis gebracht.

7.4 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Parkeinrichtungen zuständigen Mitarbeiter von Park & Fly, die gegebenenfalls über die Kundenbetreuungsrufnummer zu erreichen sind, sofort bei der gemeinsamen Besichtigung des Fahrzeugs auf offensichtliche Schäden am Fahrzeug hinzuweisen und den Mitarbeitern von Park & Fly die Möglichkeit zu geben, das Fahrzeug zu inspizieren.

 

8. Haftung von Park & Fly

8.1 Park & Fly haftet im Rahmen ihrer Haftpflichtversicherung für Schäden, die von ihren Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig verursacht wurden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Park & Fly übernimmt keine Sorgfaltspflicht.

8.2 Es besteht kein Versicherungsschutz über die von Park & Fly abgeschlossene Sach- und Privathaftpflichtversicherung hinaus.

8.3 Park & Fly übernimmt keine Haftung

8.3.1 für zur Verwahrung übergebene oder im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände und/oder für Schäden, die am Gepäck des Kunden durch dessen Verschulden oder unverschuldet entstehen;

8.3.2 für Schäden, die durch Gefälligkeitshandlungen (Starthilfe, Einparkhilfe) seiner Mitarbeiter und/oder Beauftragten entstehen. In diesem Fall wird kein Rechtsverhältnis mit Park & Fly begründet;

8.3.3 für die Beschädigung und Zerstörung von Fahrzeugen, einschließlich ihres Inhalts und ihrer Ladung, die durch Handlungen Dritter verursacht wurden; dies gilt auch für den Diebstahl und das Abhandenkommen von Kraftfahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeuginhalten (z. B. Autoradios, Autotelefone, persönliche Wertgegenstände, Computer, Fotoausrüstung, Sportgeräte und ähnliche Gegenstände) und Fahrzeugladungen;

8.3.4 für Diebstahl, Feuer, Hagel, Sturm- oder Unwetterschäden, Vandalismus und Einbruchdiebstahl; in diesem Fall haftet nur die Kaskoversicherung des betreffenden Fahrzeugs und eine Haftung von Park & Fly ist ausgeschlossen;

8.3.5 für Schäden, die durch Tiere, vom Wind verwehte Gegenstände oder Verunreinigungen durch Bäume, Pflanzen, Tiere, Staub verursacht werden; eine Haftung von Park & Fly ist ausdrücklich ausgeschlossen.

8.4 Der Kunde hält Park & Fly bei Schäden durch höhere Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse und elementare Naturgewalten schadlos.

 

9. Haftung des Kunden

9.1 Der Kunde haftet für Schäden an den Rechtsgütern von Park & Fly oder Dritter auf dem Gelände von Park & Fly, die der Kunde selbst vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.

9.2 Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für alle Schäden am Fahrzeug, die durch technische Defekte (z. B. Ölverlust, Explosion) auf dem Gelände von Park & Fly durch ihn selbst, seine Mitarbeiter, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen (Familienangehörige) oder durch einen von ihm beauftragten Dritten verursacht werden. Dies gilt auch dann, wenn solche Mängel nicht in den Fahrzeugzustandsbericht aufgenommen wurden oder vorher unbekannt waren. Der Kunde tritt seine eigenen Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungsunternehmen aus einem Schadensfall im Voraus an Park & Fly ab, soweit Park & Fly für einen solchen Schadensfall haftbar gemacht wird.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein geringerer Schaden als der geltend gemachte entstanden ist.

 

10. Maßnahmen im Falle eines Vertragsbruchs durch den Kunden

10.1 Park & Fly kann das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Firmengelände verweigern, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Befahren des Geländes oder das Parken auf dem Gelände eine Gefahr für die Betriebssicherheit von Park & Fly darstellen kann.

10.2 Wird die vertraglich gebuchte Parkzeit aus Gründen überschritten, die der Kunde nicht zu vertreten hat, und wird einem anderen Kunden die vertraglich geschuldete Leistung vorenthalten (hierzu gehört insbesondere die Überschreitung der Parkzeit infolge eines Fluglotsenstreiks, eines Pilotenstreiks, eines Flugausfalls oder einer Flugverspätung), ist Park & Fly berechtigt, das Fahrzeug als letztes Mittel zu bewegen oder abzuschleppen, wenn ihr keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Die Kosten für diese Maßnahmen gehen zu Lasten des Kunden. Klausel 9.3 gilt entsprechend.

10.3 Die Regelung in 10.2 in Verbindung mit 9.3. gilt entsprechend für eine vom Kunden zu vertretende Überschreitung der Parkdauer mit der Maßgabe, dass der Kunde neben dem Recht, das Fahrzeug zu versetzen, wenn mildere Mittel nicht zur Verfügung stehen, und der Verpflichtung, die Kosten entsprechender Maßnahmen zu erstatten, eine Entschädigung zu zahlen hat, die sich nach den für die jeweilige Parkeinrichtung üblichen und ausgeschriebenen Tarifen richtet.

 

11. Pfandrecht und Zurückbehaltungsrecht

11.1 Soweit Park & Fly seine vertraglichen Leistungen ordnungsgemäß angeboten oder erbracht hat und dem Kunden kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zusteht, kann Park & Fly die Herausgabe des geparkten Fahrzeugs ohne vorherige vollständige Zahlung des Rechnungspreises verweigern.

11.2 Park & Fly steht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über das Vermieterpfandrecht ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem abgestellten Fahrzeug des Kunden wegen seiner Forderung aus dem Mietvertrag zu.

 

12. Datenerhebung und -verarbeitung

Durch die Nutzung der Website erklärt sich der Nutzer mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten durch Park & Fly auf Servern in der Europäischen Union einverstanden.

 

13. Salvatorische Klausel

Sollte sich eine Bestimmung dieser Vereinbarung nach geltendem Recht als ungültig oder nicht durchsetzbar erweisen, wird die ungültige oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine gültige, durchsetzbare Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.

 

14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

14.1 Diese AGB unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.

14.2 Im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung weist Park & Fly darauf hin, dass Park & Fly nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sollte eine Verbraucherstreitbeilegung für Park & Fly nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend werden, wird Park & Fly den Verbraucher hierüber in geeigneter Weise informieren.

Park & Fly verweist auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/, die für alle E-Commerce-Verträge gilt.

14.3 Park & Fly behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Der Kunde wird über die geänderten und modifizierten AGB vor der Aktivierung informiert. Die geänderten AGB treten in Kraft, sobald sie vom Kunden akzeptiert werden.

Hier finden Sie uns

Unser Parkplatz befindet sich im Hornkamp 9-11, 22335 Hamburg

Park & Fly Flughafen Hamburg

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+49 (0) 40 500 90 691

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